Hinweise zum Masernschutzgesetz

Liebe Eltern,

das Masernschutzgesetz

 gilt seit dem 1. März 2020.

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen

weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. 

Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen.

 

 In diesem wichtigen Zusammenhang bitten wir Sie, liebe Eltern,

um die Mitgabe des Impfausweises

Ihres Kindes/Ihrer Kinder. 

Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?
Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfu
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Häufige Fragen zum Masernschutzgesetz
01-Merkblatt-Masernschutzgesetz-Eltern-V
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Impressum:

Grundschule Schweinitz

OT Schweinitz

Obere Weinberge 3

06917 Jessen (Elster)

Tel: 03537/212349 

Fax: 03537/204424

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